AGB´s


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder. Sie gelten als vereinbart mit Bestätigung der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

 

Leistungen des Fotografen

Rechte und Pflichten des Kunden

  • Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
  • Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
  • Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
  • Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
  • Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
  • Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
  • Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  • Kommt der Kunde der oben genannten Verpflichtung nicht nach haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
  • Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
  • Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

VERBINDLICHE TERMINE

  • Anmeldungen/Buchungen mit konkreter Terminabsprache sind verbindlich und müssen pünktlich eingehalten werden.

Verschiebungen

  • Freie Termine aufgrund von kurzfristigen Verschiebungen/Absagen können in der Regel nicht mehr belegt werden. Man versucht so kulant wie möglich zu sein, jedoch kann der Fotograf bei einer Verschiebung / Absage (gemäß unten) den Ausfall in Rechnung stellen.
  • Fällige Entschädigung: Weniger als 48h vor Shooting 50% der Auftragssumme | Am Shootingtag 100% der Auftragssumme ( Ausnahmen Krankheit I mit Attest )

(Auftragssumme = inkl. Visagistin. Assistenz. eventuelle Locationmiete usw.)

 

Fotograf 

  • Der Fotograf ist darum bemüht verbindliche Termine immer einzuhalten. Aus Gründen, wie z.B. Krankheit oder andere Verhinderungen, ist es möglich, dass der Fotograf ein Shooting nicht durchführen kann. Bei einem Ausfall versucht der Fotograf mit Absprache des Kunden einen anderen Termin zu finden.

OFFERTEN UND RECHNUNGEN

  • Offerten werden nach Treu und Glauben, aktuellem Informationsstand und nach aktueller Preisliste erstellt. Ändern sich Ausgangslage oder Umfang drastisch (z.B.: Dauer / Umfang / Ort) eines Auftrags, ist die Offerte nicht mehr gültig, d.h. der Preis muss mit einer angepassten Offerte neu berechnet werden. Ändert der Kunde jedoch die Ausgangslage und kommuniziert dies (z.B. mit einem letzten Briefing), so ist keine neu angepasste Offerte zwingend zu erstellen. In diesem Fall verrechnet der Fotograf den neuen effektiven Aufwand nach.
  • Ändert der Kunde die Ausgangslage/Umfang ohne dies zu kommunizieren, kann der Fotograf den effektive Aufwand ebenfalls ohne neue Offerte in Rechnung stellen.

Honorar

  • Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungstellung. (Businesskunden) Die Fotos werden erst nach Zahlungseingang an den Kunden versendet.
  • Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens 25% bis 50 % der Produktionskosten.
  • Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) in Rechnung gestellt.
  • Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.
  • Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
  • Der Kunde ist verpflichtet den Zeitrahmen/Aufwand/Location/Anforderung gemäss Offerte einzuhalten und auch während des Shootings vor Ort zu überprüfen, sowie im Vorfeld zu kommunizieren.
  • Minderlieferungen gemäss Offerte aufgrund veränderter Ausgangslage/ Umfang werden nicht vom Fotografen vergütet.

Anforderungen und Wichtiges

  • müssen vom Kunden schriftlich im Vorfeld jedes Auftrags kommuniziert werden. Schaden und Folgekosten aufgrund nicht schriftlich kommunizierten Anforderungen gehen voll zu Lasten des Kunden.

Mehrlieferung

  • Mehrlieferungen gemäss Offerte, ohne veränderte Ausgangslage / Umfang werden in Rechnung gestellt.

 

COPYRIGHT UND LIZENZEN

 

Privatkunden

  • Privatkunden erwerben das volle Nutzungsrecht ausschliesslich für private Zwecke an den Fotos.

Businesskunden

  • Geschäftskunden erwerben das Nutzungsrecht der Fotos für Web und Kleinauflagen (<2000). Bei einer grossen geschäftlichen Nutzung wird die Nutzungslizenz per Offerte verrechnet.
  • Stellt sich erst im Nachhinein ein grosse geschäftliche Nutzung heraus, darf der Fotograf die erweiterte Nutzungslizenz mit handelsüblichen Ansätzen pro Jahr in Rechnung stellen (50% - 100% der Auftragssumme), auch wenn dies in der Offerte nicht explizit erwähnt ist.

Portfolio

  • Der Fotograf darf die produzierten Fotos in sein Portfolio aufnehmen und als Beispielbilder bei Angeboten verwenden (Web und Print).

Nutzungsrechte

  • Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.
  • Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 100% des Aufnahmehonorars zu bezahlen. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  • Veränderungen des Bildmaterials ist Untersagt das beinhaltet auch die Nutzung von Filtern auf Social Media Plattformen.. Ebenso analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
  • Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
  • Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
  • Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

AUFBEWAHRUNG DER DATEN

Archiv

  • Der Fotograf ist sehr darum bemüht Bilddaten möglichst lange aufzubewahren und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten 1 Jahr archiviert. Der Fotograf ist jedoch nicht verpflichtet Bilder aufzubewahren und kann diese nach eigenem Ermessen archivieren und löschen. Der Kunde ist selber darum bemüht seine Daten zu archivieren und zu pflegen.

RICHTLINIEN UND RECHTLICHES

Haftung

  • Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
  • Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Assistenten , Stylisten usw. des Fotografen.
  • Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
  • Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

Mindestalter

  • Das Mindestalter ist 18 Jahre. Mit der Anmeldung zum Shooting wird bekräftigt, dass der Privatkunde über 18 Jahre ist, oder die ausdrückliche Einwilligung ( schriftlich ) der Eltern hat.

Gerichtsstand

  • Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland.

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Öffnungszeiten:

MO - DO     Nach Vereinbarung

FR                09 - 19 Uhr

SA                09 - 18 Uhr

Jennifer Streit & Mathias Förster 

5616 Meisterschwanden

Tel: 076 706 01 03